Das Hinweisgeberschutzgesetz, Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen oder auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, ist ein Gesetz, das den Schutz von Personen (sogenannten „Whistleblowern“) sicherstellen soll, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen oder Missständen erlangen und diese melden. Das Gesetz zielt darauf ab, diese Personen vor Repressalien, wie z.B. Kündigungen, Mobbing oder anderen negativen Konsequenzen, zu schützen, die sie aufgrund ihrer Meldung erfahren könnten.

Kernpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes sind:

  1. Meldestellen: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, interne und externe Meldestellen einzurichten, über die Hinweisgeber Verstöße melden können.
  2. Verbot von Repressalien: Es ist Unternehmen und Organisationen verboten, gegen Hinweisgeber Repressalien zu ergreifen. Dies schließt Maßnahmen wie Kündigungen, Degradierungen, Mobbing oder andere negative Konsequenzen ein.
  3. Beweislastumkehr: Im Falle von Repressalien gegen einen Hinweisgeber liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht aufgrund der Meldung des Hinweises erfolgt sind.
  4. Anonymität: Hinweisgeber haben das Recht, ihre Meldungen anonym abzugeben, und ihre Identität muss geschützt werden.
  5. Schadensersatz: Hinweisgeber können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie aufgrund ihrer Meldung Repressalien ausgesetzt waren.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Deutschland eingeführt, um die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen, die einen EU-weiten Schutzstandard für Whistleblower festlegt. Es soll sicherstellen, dass Missstände und rechtswidrige Handlungen in Unternehmen und Organisationen aufgedeckt und korrigiert werden können, ohne dass die meldende Person negative Konsequenzen befürchten muss.

Nützliche Links:

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Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

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